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16.03.2010 | Finanzierung

Mikrokredite von der Europäischen Union

Kleinunternehmer und Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können künftig eine Starthilfe von der EU bekommen. Die sogenannten Mikrokredite sind Teil einer neuen Fördermaßnahme der Europäischen Kommission. Existenzgründer können bis zu 25.000 Euro beantragen.

Die Gelder stehen ab Juni 2010 zur Verfügung. Interessenten sollten sich direkt ans Deutsche Mikrofinanzinstitut in Berlin wenden. Das Mikrofinanzierungsinstrument ist Teil der Strategie "EU 2020", mit der die Europäische Kommission im Rahmen der Krisenbewältigung neue Finanzierungsmöglichkeiten erschließen will.

In den kommenden acht Jahren sollen so laut EU-Ministerium für Beschäftigung und Soziales bis zu 45.000 Arbeitslose bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt werden. Mit den Fördergeldern können außerdem Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bzw. maximal zwei Millionen Euro Umsatz erweitert werden.

Bis 25.000 Euro erhalten
Vergeben werden Darlehen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Dabei entfällt die sonst bei Banken obligatorische Bonitätsprüfung. Interessenten sollten einen schlüssigen Geschäftsplan vorlegen, auf den Nachweis üblicher Sicherheiten kann aber verzichtet werden. Hilfe bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans bieten die Europäischen Sozialfonds. Hier können Neu-Unternehmer auch an Mentoring-Programmen, Fortbildungen und Verhaltenstrainings teilnehmen.

Insgesamt werden Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt.
Diese werden ab Juni 2010 zur Verfügung stehen. Wer einen Mikrokredit beantragen möchte, sollte sich direkt an das Deutsche Mikro Finanz Institut wenden. Dort wird es ab Mitte des Jahres Informationen darüber geben, welche Institute befugt sind, die EU-Kredite zu gewähren. Das können Banken sein, aber auch sonstige Anbieter von Kleinstkrediten, wie etwa gemeinnützige Einrichtungen.

Quelle: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,8050223,00.html



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