Antragsberechtigt sind Existenzgründer aus dem Bereich gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Existenzgründer erhalten im Geltungsbereich der alten Bundesländer einen Zuschuss i. H. v. 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,- Euro.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung, 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- Euro, sofern an sie im ersten Jahr der selbstständigen Tätigkeit ein Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden oder wurden.
Seit 01. Oktober 2009 können die Anträge für das Programm Gründercoaching Deutschland nur noch Online gestellt werden unter www.kfw.de/antragsplattform
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